Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragspartner, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde.
    Entgegenstehende und/oder von diesen AGB abweichende AGB des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Kunde seine eigenen AGB verwendet, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt der Einbeziehung der fremden AGB schriftlich zu. In diesem Fall und/oder wenn abweichend besondere Bedingungen für einzelne Verträge schriftlich vereinbart wurden, gelten diese AGB ergänzend und sind auslegend heranzuziehen. Die Auftragsbestätigung und/oder die Ausführung der Bestellung und/oder Leistung bedeutet keine Zustimmung zu den AGB des Kunden.

    3. Kundendaten
    Eine Speicherung von kundenbezogenen Daten, länger als die gesetzliche Aufbewahrungsfristen, erfolgt ausschließlich zum Zwecke etwaiger Nachbetreuung (z.B. rasche Abwicklung der Bestellung von Ersatzteilen etc.).

    4. Angebot / Kostenvoranschlag / Vertragsabschluss
    Unsere Angebote bzw. Kostenvoranschläge sind, falls nicht ausdrücklich anderes bestimmt, freibleibend und unverbindlich. Angaben in Katalogen, Prospekten und anderen Werbematerialien sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird. Auftragserteilungen sind in schriftlicher Form sowie auch mündlich verbindlich, spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung und/oder Leistung. Der Inhalt des Angebotes ist vom Kunden zu prüfen. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Bei Stornierung des Arbeitsauftrages durch den Auftraggeber werden 20 % der Auftragssumme als Stornogebühr verrechnet.
    Ausgenommen hievon sind Maßanfertigungen und Material, welche auf Wunsch bestellt wurden.
    Diese werden inklusive Spesen verrechnet und sind von jeglicher Stornierung ausgenommen.

    5. Pläne, Zeichnungen / Urheberschutz
    An den Kunden übermittelte Daten und Dokumente, wie insbesondere Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Muster, Pläne und Skizzen stehen als solches im geistigen Eigentum des Angebotslegers. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Angebotslegers dürfe diese weder vervielfältig, weitergeleitet oder bearbeitet werden.
    Sollte keine Beauftragung erfolgen, allerdings die Planung und Erstellung des Angebotes, ein aufgrund des Interessenten über den Maßen außergewöhnlichen zeitlichen Aufwand in Anspruch genommen haben, kann eine Aufwandsentschädigung in Höhe bis zu EUR 250,00 für die Erstellung von Plänen in Rechnung gestellt werden. Ungeachtet dessen bleiben die Rechte und Leistungsinhalte im Eigentum der Rauchfangbau und Brandschutz GmbH & CoKG.
    Der Kunde gewährleistet mit der Übermittelung von Plänen, Maßskizzen und Unterlagen deren Richtigkeit und eine Überprüfung dieser Maße und Unterlagen ist unsererseits nicht erforderlich.
    Abweichungen sind vom Kunden zu verantworten und dadurch entstehende Mehraufwendungen von Kunden zu übernehmen.
    Verwendete Muster hinsichtlich Farbe und Beschaffenheit dienen ausschließlich dem Zwecke der Veranschaulichung. Insbesondere bei Naturmaterialien (z.B. Steinmustern) haben wir keinen Einfluss auf optische Eigenheiten, wie Maserungen und Musterungen. Diese dienen nur als Richtwert und
    besondere Voraussetzungen bei dem gewünschten Waren können nicht berücksichtigt oder nach Erhalt reklamiert werden.

    6. Leistungsbedingungen
    Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer ist die sach- und fachgerechte Fertigstellung des Untergrundes bzw. Sonstige für die Leistung erforderliche Vorarbeiten. Alle technischen und kaufmännischen Liefer- und /oder Leistungsbelange geklärt wurden und der Auftragnehmer alle für die Ausführung der Bestellung und/oder Leistung erforderlichen Unterlagen erhalten hat.
    Der Kunde verpflichtet sich, jede zur Ausführung der Arbeiten erforderliche Mitwirkung sicherzustellen. Sollte dies nicht Fall sein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware und/oder das Werk für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Rechnung und Gefahr des Kunden entweder bei sich oder bei einem Spediteur einzulagern.
    Der Kunde verpflichtet sich, eine unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme zu gewährleisten und sicherzustellen, dass während der Leistungserbringung eine dauerhafte Raumtemperatur von mindestens 10°C vorherrscht.
    Der Kunde verpflichtet sich zu sicherzustellen, dass die Zufahrt bis zum Erfüllungsort mit Klein-LKW erlaubt und möglich ist. Kann dies nicht gewährleistet werden, werden Transportleistungen vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt. Für Aufwendungen und/oder Mehrkosten, wie insbesondere Arbeitszeit, An- und Abreisekosten, Transportkosten etc., die dem Auftragnehmer entstehen, hat der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten.
    Fristen und Termine werden vom Auftragnehmer nach Möglichkeit eingehalten. Vereinbarte Lieferund/oder Leistungsfristen sind Circa-Angaben und können vom Auftragnehmer bis zu 2 Wochen, außer im Falle der höheren Gewalt (z.B. Verletzungen, technische Gebrechen etc) länger, überschritten werden. Lieferschwierigkeiten seitens Lieferanten des Auftragnehmers finden in der genannten Frist keine Berücksichtigung. Kommt es bei Verträgen zur Versendung oder Abholung von Waren an einen anderen Ort, geht die Gefahr (Risiko) des Transportes bereits mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

    7. Preise
    Die angeführten Preise verstehen sich in Euro. Abholungen erfolgen ausschließlich nach Terminabsprache.
    Versand ist gegen Aufpreis der tatsächlich anfallenden Kosten möglich. Die Abrechnung erfolgt laut Angebot. Wurde kein Angebot erstellt werden die aktuellen Preise / Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
    Der Auftragnehmer ist – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – berechtigt, dem Kunden Auftragsabänderungen oder Zusatzaufträge bzw. vom Auftraggeber verursachte Steh- und Wartezeiten angemessen in Rechnung zu stellen.
    Bei Aufträgen ab einem Wert von Euro 500,-- ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen.

    8. Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten
    Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung sofort nach Erhalt netto abzugsfrei fällig. Unberechtigte Abzüge werden inkl. Spesen nachverrechnet.
    Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen sowie die Kosten einer rechtsanwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung anzurechnen.

    9. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
    Der Kunde trägt das Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Zur Sicherung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Waren ausreichend gegen sämtlich im gewöhnlichen Maßen
    vorhersehbaren Risiken zu versichern.
    Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer rechtzeitig, aber zumindest eine Woche vor Anmeldung einer Insolvenz zu verständigen, damit der Auftragnehmer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und im Eigentum des Auftragnehmers stehende Waren übernehmen kann.

    10. Lieferfristen und Termine
    Im Falle eines von außen einwirkendem, elementarem Ereignis, das auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt nicht zu verhindern war und so außergewöhnlich ist, dass es nicht als typische Betriebsgefahr anzusehen ist (höhere Gewalt), wie insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien, Seuchen, behördliche Maßnahmen, wie z.B. Quarantäneanordnungen etc., wird die Leistungspflicht der Vertragsparteien für die Dauer des Ereignisses suspendiert. Dies gilt ebenso, wenn diese Ereignisse von höherer Gewalt auf die Liefer- und Leistungsarbeiten unserer Lieferanten zutrifft und aufgrund dessen das erforderliche Material nicht produziert oder geliefert werden kann.

    11. Mängel und Gewährleistung
    Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung bzw. Abnahme des Werkes, spätestens allerdings innerhalb von 8 Tagen, zu melden. Versteckte Mängel jedoch unverzüglich nach deren Entdeckung. Die Mängelrüge ist ausreichend zu begründen und mit entsprechenden
    Bescheinigungen zu belegen.
    Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende, technische Abweichungen und/oder Abweichungen von einem Muster und/oder Prospekt, welche dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen (Insbesondere in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität, Farbe und/oder Preisen), sind unbeachtliche Mängel und gelten vorweg als genehmigt.

    12. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
    Es gilt österreichisches Recht.
    Der Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens.